Weiterbildung/Lizenzverlängerung

Lizenzierte Trainer können ihre Lizenzen innerhalb des Gültigkeitszeitraums durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten (UE) verlängern.

C-Lizenz: Gültigkeit von maximal vier Jahren

B-Lizenz: Gültigkeit von maximal drei Jahren

A-Lizenz: Gültigkeit von maximal zwei Jahren

Online-Fortbildungen oder Online-Inhalte im Rahmen von Lehrgängen im Blended Learning-Format können im Umfang mit bis zu 5 UE anerkannt werden. Mindestens 10 UE müssen im Präsenz-Format absolviert werden.

Anmeldung zu Trainerweiterbildungen

Die Anmeldung zu Lehrgängen im HHV erfolgt über den Seminarkalender von nuLiga. Dort kann auch eine Übersicht aktueller Fortbildungen aufgerufen werden.

Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist nur unter Angabe der persönlichen Bankverbindung und Erlaubnis zum Sepa-Lasteinzug gültig. Bei Nicht-Angabe erfolgt eine Stornierung der Anmeldung.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich, bei späteren Absagen werden die vollen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.

Lizenzverlängerung

Wurden ausreichend Fortbildungen besucht, kann die Lizenz frühestens drei Monate vor Ende der Gültigkeit verlängert werden.

Die vollständigen Lizenzunterlagen können per E-Mail an niklas.goede@hessen-handball.de eingereicht werden.

Gültige Lizenzen können im persönlichen Bereich von nuLiga über den Reiter „Downloads“ heruntergeladen werden.

Wird eine Lizenz nicht verlängert, ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit längsten zwei Jahre. Eine ruhende Lizenz kann durch Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von 15 LE wieder aktiviert werden. Weitere Informationen zur Verlängerung oder zum Wiedererwerb von Lizenzen können in der Anwendungshilfe des Deutschen Handballbundes nachgelesen werden.