Stellungnahme des HHV zum Artikel in der Fuldaer Zeitung – Lea Hollstein

von Lisa Brennigke    Kategorie:   Aktuelles

Liebe Sportfreundinnen,

liebe Sportfreunde,

Mit diesem Schreiben bezieht das Präsidium des HHV Stellung zum Artikel der Fuldaer Zeitung vom 23. August 2023 (online am 24. August 2023)  und den darin erhobenen Vorwürfe rund um die Spielerin Lea Hollstein, hier nachzulesen:

https://www.fuldaerzeitung.de/sport/lokalsport/hessen-handball-verband-verbietet-handballerin-ploetzlich-hand-orthese-lea-hollstein-92477947.html

Die Aussage, dass der HHV Lea Hollstein das Handballspielen verbietet, ist falsch. Richtig ist, dass  der HHV versucht, der Spielerin das Mitwirken bei Spielen auf landes- und Bezirksebene zu ermöglichen. Hierzu muss allerdings der TV Hersfeld einen schriftlichen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim HHV stellen. Dies wurde dem Abteilungsleiter des Vereins Thomas Feick und Lea Hollstein selbst auf der Saisonbesprechung des HHV am 17. Juni diesen Jahres in Linden mitgeteilt, auf der Frau Hollstein den anwesenden Vereinsvertretern die Situation entsprechend schildern konnte. Trotz zweimaliger schriftlicher Erinnerungen an den Verein (zuletzt am 31. Juli), liegt der Antrag bis zum heutigen Tag nicht vor.  Deshalb ist eine abschließende Entscheidung des HHV zu dieser Angelegenheit bis heute nicht erfolgt.

Das Handball-Regelwerk des Weltverbands IHF macht klare Vorgaben, welche Ausrüstungsgegenstände bei einem Handballspiel zugelassen sind und welche nicht.

Dort heißt es: „Das Tragen von Gegenständen, welche die Spieler/innen gefährden könnten(…), ist nicht erlaubt. Dies betrifft z.B.(...), Handschuhe,(…)sowie alle anderen Gegenstände, welche eine Gefährdung darstellen könnten“. Im Anhang des Regelwerks mit ergänzenden Hinweisen zu den Ausrüstungsgegenständen ist noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass Handschuhe nicht erlaubt sind und Protektoren, Handgelenkschoner usw. aus weichem Material und harte Teile abgedeckt sein müssen. Die Handballregeln der IHF sind für alle Spielklassen, auch im HHV bindend, werden aber nicht vom Hessischen Handball-Verband aufgestellt.

Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz des Handschuhs/der Orthese von Lea Hollstein erst einmal nicht zulässig, da es sich, selbst wenn man hier von einer Orthese spricht, nicht um weiches Material handelt. Dem Verband liegt im Übrigen eine Kopie der Auftragsbestätigung für die Anfertigung des Hilfsmittel für Frau Hollstein vor; hier wird von einem „Sporthandschuh“ gesprochen.

Des Weiteren gilt es beim Thema Versicherung zu unterscheiden zwischen der Versicherung der Spielerin selbst und der Frage der Versicherung und Haftung für anderen am Spiel beteiligten Personen. Dass die Spielerin selbst als Vereinsmitglied bei der Teilnahme am Spielbetrieb versichert ist, stand nie zur Debatte. Bei Schäden an Dritten, die bspw. bei einem Zusammenstoß entstehen können, ist die Sachlage deutlich komplizierter. Schäden, die an Dritten durch Gegenstände entstehen, die laut Regelwerk nicht zugelassen sind, sind laut Aussage der ARAG „im Einzelfall hinsichtlich einer Verschuldenshaftung zu prüfen. Grundsätzlich ist daher zu empfehlen das Regelwerk zur betriebenen Sportart einzuhalten“.

Vor diesem Hintergrund hat der HHV im Jahr 2017 der Spielerin eine Ausnahmegenehmigung für den Spielbetrieb erteilt, nach dem zuvor die Vereine, gegen die Lea Hollstein spielen sollte, erklärt hatte, dass sie mit dem Einsatz des „Handschuhs“ einverstanden sind und den Verband von jeglichen Haftungsansprüchen freistellen. Diese Genehmigung galt temporär für eine Saison und sollte jedes Jahr aufs Neue eingeholt werden, da sie ja in jeder Spielzeit wieder auf andere Mannschaften durch Auf- und Abstieg evtl. Vereinswechsel usw. treffen konnte. Leider wurde hier in den Folgejahren seitens des Vereins der Fehler begangen, diesen Antrag jeweils nicht neu zu stellen. Auch auf Seiten des Verbands und des Bezirks wurde dieses Versäumnis nicht festgestellt und entsprechend nicht geahndet.

Als dann am Ende der Saison 2021/22 erstmalig ein Schiedsrichter eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Handschuhs sehen wollte, konnte diese nicht vorgelegt werden und der Schiedsrichter hat Lea Hollstein konsequenterweise nicht mitspielen lassen.

Seit diesem Tag ist der HHV regelmäßig im Austausch mit dem Verein und der Spielerin, eine Abfrage bei den Vereinen für die Spielzeit 2022/23, ergab keine einstimmige Zustimmung, daher konnte Lea Hollstein in der abgelaufenen Saison nicht am Spielbetrieb teilnehmen.

Für die Spielzeit 2023/24 sollte ein neuer Anlauf unternommen werden, beginnend mit der eingangs erwähnten Sitzung am 17. Juni und dem vom Verein einzureichenden Antrag. Sobald dieser beim HHV eingeht, wird der Verband die entsprechende Abfrage unter den Vereinen, gegen deren Mannschaften Lea Hollstein potenziell spielen könnte, initiieren und bei Zustimmung der Vereine die entsprechende Ausnahmegenehmigung ausstellen.

Zum Abschluss sei noch erwähnt, dass das Verbot mit dem Handschuh zu spielen so lange keine Ausnahmegenehmigung durch den Verband erteilt ist , bei allen Spielen im Verband und auch auf Bezirksebene gilt, da auch der Spielbetrieb dort selbstverständlich dem HHV und den IHF-Regeln untersteht.

Es ist sehr bedauerlich, dass durch den bisher nicht vorliegenden Antrag des TV Hersfeld die Sachlage noch nicht geklärt ist und Lea Hollstein das Handballspielen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht erlaubt werden konnte.

Die Aussage der Fuldaer Zeitung können wir zum jetzigen Zeitpunkt nur zurückweisen. Wir sind sehr verwundert darüber, dass die Recherche zu diesem Artikel so mangelhaft durchgeführt wurde und den Bemühungen des HHV eine Lösung des Problems herbeizuführen, mit dem Artikel ein Bärendienst erwiesen wurde. Wir sind nach wie vor ein Verband, der für Inklusion und Integration steht. Wir müssen uns aber auch an Regeln und Vorschriften halten, da wir auch für all unsere anderen Mitglieder verantwortlich sind.

 

Für das Präsidium

Gunter Eckart Präsident

 





Zurück